In den Medien liest man viel über die Hilfsprogramme von Bund und Ländern für die Corona-gebeutelte Wirtschaft. Meist geht es da um die besonders hart getroffenen Branchen wie Tourismus, Einzelhandel oder Gastronomie. Doch öffentlich geförderte Kredite stehen auch für die Neugestaltung der Arbeitswelt im Zuge der Pandemie-Bewältigung zur Verfügung. Wer jetzt nicht nur kurzfristig agiert, sondern – zum Beispiel mit HCD – langfristig tragfähige Lösungen für die Arbeitswelt umsetzen will, für den bietet die KFW interessante Finanzierungsmöglichkeiten.

Neben den Programmen für ganz kleine Unternehmen oder Startups und die großen Konzerne, gibt es für dem Mittelstand insbesondere den KFW Unternehmerkredit, der auch dazu genutzt werden kann, Betriebsmittel zu finanzieren. Der große Vorteil: die bis zu 90-prozentige Ausfallbürgschaft der KFW verbunden mit einem sehr günstigen Zins, der i.d.R. bei 1-2 Prozent liegen sollten (natürlich abhängig von der Bonität des Antragstellers). Die Kredite sind am Anfang meist tilgungsfrei und mit verschiedenen Laufzeiten erhältlich. Erster Ansprechpartner ist die Hausbank, über die die Antragstellung erfolgt. Anträge können bis 31. Dezember 2021 eingereicht werden.

Die Corona-Hilfen der KFW können so auch sehr umfangreiche Baumaßnahmen von bis zu 100 Mio. Euro Kreditvolumen unterstützen. Übrigens: Für öffentliche Gebäude, in denen z.B. ein Bürgerservice untergebracht ist, stehen auch Mittel für den Corona-gerechten Umbau von raumlufttechnischen Anlagen zur Verfügung. Es lohnt sich also auf jeden Fall, die Fördermittellandschaft rund um die Corona-Hilfen vor dem Beginn einer Baumaßnahme intensiv zu prüfen. Da wird weit mehr geboten als Novemberhilfen oder das Überbrückungsgeld III.